Montag, Mai 22, 2006

Q&A: "Extraurlaub" Wegen Ehrenamt?

Eine Anfrage die wir heute bekommen haben:
ich habe schon öfter gehört das manche Personen für ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu 3 Tagen (manchmal auch länger) 'Extraurlaub' bekommen. Haben Sie hierzu eine Informationsquelle die ich meinem Arbeitgeber zeigen könnte?

Nun bin ich kein Spezialist im Arbeitsrecht, aber das würde mich schon sehr wundern und auch bei einer längeren Internetrecherche fand ich nichts vergleichbares.
Am nächsten kommt vielleicht noch die "Nachgewährung" von Urlaub für Einsätze des THW während des Erholungsurlaubs (etwas vergleichbares könnte man dann vielleicht bei Freiwilligen Feuerwehr erwarten, wenn diese für mehrtägige Katastropheneinsätze herangezogen wird).

Sollten Sie vielleicht doch Fälle kennen in denen mehr Urlaub wegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit gewährt wurde - kontaktieren Sie uns doch bitte.

Update: Nach einem freundlichen Hinweis habe ich mich noch einmal auf die Suche gemacht - und tatsächlich gibt es teilweise Sonderurlaub für ehrenamtliche. Die Regelungen scheinen sich nach Bundesländern zu unterscheiden, z.B. Hessen.