Montag, Mai 22, 2006

Wer ehrenamtlich tätig ist, ist gesetzlich unfallversichert

Gerade durch Zufall auf einen interessanten (wenn auch etwas älteren) Artikel gestoßen:
Passiert ein Unfall mit Gesundheitsschäden auf einer Fahrt zum Ehrenamt, dann kommt für die ärztliche Behandlung nicht der gesetzliche oder private Krankenversicherer auf, sondern die gesetzliche Unfallversicherung.
Mehr kann man auf den Seiten der Ärztezeitung lesen. In der gleichen Zeitung und auch interessant: Berufshaftpflicht [von Ärzten] auch im Ehrenamt wichtig